Vergabe
Die Ausstellung wird nach den Ausstellungsreglementen der SKG durchgeführt.
CAC und Res. CAC, Jugend CAC und Res. CAC sowie Veteranen CAC und Res. CAC werden nach den Bestimmungen vergeben.
Zulassung Die Ausstellung ist offen für alle Hunde, die im SHSB oder im Stammbuch einer Organisation im Ausland, die der FCI angeschlossen ist, eingetragen sind. In der Schweiz stehende Hunde müssen vorgängig im SHSB eingetragen werden. Ausgeschlossen sind kranke Tiere.
Aussteller aus dem Ausland Beachten Sie die Einreisebestimmungen in die Schweiz. Tierärztliches Tollwutimpf- Zeugnis an der Grenze ist unbedingt erforderlich. Die Impfung muss mind. 30 Tage vor Grenzübertritt erfolgt sein und den Bestimmungen des Herstellers entsprechen.
Zurechtmachen der Hunde Auf allen Ausstellungen ist ein über das Kämmen und Bürsten hinausgehendes Zurechtmachen von Hunden, unter Verwendung jeglicher Mittel und Hilfen, untersagt. Gleiches gilt für das Halten eines Hundes an einem sogenannten Galgen.
Haftpflicht Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Verluste (Diebstahl, Entlaufen, Verletzungen usw.).
Annullierung Sollten höhere Gewalt oder andere Gründe, die von der Ausstellungsleitung nicht vertretbar sind, zur Annullation der Ausstellung zwingen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Meldegebühr, da alle für die Ausstellung eingegangenen Verbindlichkeiten abgedeckt werden müssen.
Annahmebestätigungen Es werden Annahmebestätigungen versandt.
ACHTUNG Kupieren der Ohren und Ruten Es ist in der Schweiz nicht gestattet, Hunde mit kupierten Ohren oder Rute auszustellen. Das Meldegeld wird nicht zurückgezahlt.