Die Züchter mit SKG-Papieren dürfen seit Jahren nur Elterntiere verwenden, welche mittels einer Zuchtzulassung mit Wesens- und Rassenbeurteilung sowie gegebenenfalls Untersuchungsattesten auf Erbkrankheiten zur Zucht zugelassen werden. Diese Voraussetzungen und Kontrollen sind bei einem Import, auch mit FCI-Papieren je nach Herkunftsland, nicht gewährleistet und sind bei schweizerischen Zuchten ohne SKG-Papieren nicht vorhanden.